Präsenzreihe
Brandschutzbegehungen richtig vorbereiten, durchführen und dokumentieren
Brandschutzmängel zu erkennen ist eine wesentliche Aufgabe von Brandschutzbeauftragten.
Muss der erkannte Mangel aber in jedem Fall abgestellt werden oder handelt es sich vielleicht um einen genehmigten Zustand?
Wann gibt es einen „Bestandsschutz“ und wie begründet sich dieser?
Was kann hingenommen werden, was muss dringend geändert werden?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich die Teilnehmer dieser Schulung.
**Die Schulungen werden durch Referenten externer Firmen durchgeführt.
Für den Inhalt der Schulungen sind allein die externen Firmen verantwortlich.
Aufbauend auf die in der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erworbenen Kenntnisse wird in dieser Schulung die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung einer Brandschutzbegehung behandelt.
Die Teilnehmenden lernen die brandschutztechnisch für das betrachtete Objekt relevanten Bauteile, Einrichtungen und Vorkehrungen zu erkennen und sich daraus eine individuelle Checkliste für eine Begehung zu erstellen.
Anhand dieser Checkliste führen die Teilnehmenden danach eine Begehung bei der GLORIA GmbH tatsächlich durch und dokumentieren diese.
Im nächsten Schritt werden die gesammelten Erkenntnisse mit den vorliegenden Genehmigungsunterlagen abgeglichen und bewertet. An dieser Stelle wird dann die Frage des Bestandsschutzes beantwortet. Am Ende entsteht hieraus ein Begehungsprotokoll.
Die Schulung baut auf dem Wissen und der Erfahrung der Teilnehmenden auf. Auf dieser Grundlage werden die Teilnehmenden in Gruppenarbeit angeleitet eine Struktur für ihre Arbeit zu finden und diese sinnvoll umzusetzen.
Unterschiedliche Wissensstände gleichen sich aus, es muss niemand befürchten Anforderungen nicht erfüllen zu können. Es findet ausdrücklich kein „Frontalunterricht“ statt.
Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Lehrunterlage.
Voraussetzung: Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten
Die Teilnahme kann als Fortbildung mit 16 Lehreinheiten zum Erhalt der Qualifi kation der/des Brandschutzbeauftragtenangerechnet werden.
Bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte